Lymphödem Stadium II: Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die überarbeitete Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf offiziell veröffentlicht. Nun gelten auch Lymphödeme ab Stadium II als langfristiger Heilmittelbedarf und können ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse verordnet werden.

Aufgrund der seit dem 1. Januar 2017 gültigen neuen Einteilung der ICD-10-Codes ist es erstmalig möglich, die Lymphödeme differenziert in die entsprechenden Stadien einzuteilen. Im Zuge dessen wurde erneut überprüft, welche Diagnosen in der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie-Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf neu mitaufgenommen werden sollten.

Das Lymphödem Stadium II ist bereits durch sekundäre Gewebsveränderungen gekennzeichnet, wo alleiniges Hochlagern keine Wirkung mehr zeigt.

Der G-BA begründet seinen Beschluss damit, dass „die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung (KPE) (…) für die Mehrheit der Patienten jedenfalls ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert [ist], um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden“. Der SHV hatte diese fachliche Argumentation bereits in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar vorgetragen.

Die aktuelle Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf können IFK-Mitglieder im passwortgeschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage einsehen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern.

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?