Lokale Informationen zur Impfterminvergabe

Bundesweit einheitlich sind die Regelungen, wer zu welchem Zeitpunkt das Recht auf eine Corona-Schutzimpfung hat. Enorm unterschiedlich sind jedoch die Vorgehensweisen, wie Physiotherapeuten einen Impftermin bekommen können. Der IFK sammelt alle ihm vorliegenden Informationen übersichtlich im neuen Merkblatt „Coronavirus – Impfungen“ (M 26f).

In alphabetischer Reihenfolge sind dort Hinweise aus Ländern, Kreisen und Gemeinden notiert. Neben der konkreten Vorgehensweise zum Ablauf der Terminvergabe sind auch Ansprechpartner für individuelle Nachfragen angegeben. Die Liste wird laufend ergänzt und aktualisiert. Derzeit stehen Informationen aus den folgenden Regionen bereit:

 

  • Bayern
  • Bochum
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Heidekreis
  • Hochsauerlandkreis
  • Kreis Lippe
  • Märkischer Kreis
  • Mönchengladbach
  • Rhein-Kreis Neuss
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Wuppertal

 

 

Physiotherapeuten haben einen Anspruch darauf, in Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen oder ältere Patienten zuhause behandeln. Alle übrigen Physiotherapeuten dürfen sich mit „hoher Priorität“ impfen lassen. Sie gehören zu Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen tätig sind, in denen ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoS-2 besteht.

 

 

IFK-Mitglieder finden das neue Merkblatt „Coronavirus – Impfungen“ (M 26f) im internen Bereich der Internetseite. Es kann zudem in der Geschäftsstelle beantragen werden, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0. Allgemeine Informationen zur Coronavirus-Schutzimpfung gibt es im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.