IFK-Sachverständigenkommission: Weiteres Seminar durchgeführt

Anfang Dezember kamen auf Einladung des IFK ein weiteres Mal interessierte Physiotherapeuten zusammen, die sich für eine Tätigkeit in der vom IFK ins Leben gerufenen Sachverständigenkommission beworben haben. Mit dieser Sachverständigenkommission als Gremium führt der Verband eine Liste an Physiotherapeuten für den Einsatz als Sachverständige u. a. für Gerichtsverfahren mit physiotherapeutischem Bezug.

Im Rahmen des Seminars führten Jan Neuer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des IFK sowie fachlicher Leiter der IFK-Sachverständigenkommission, und Marc Balke, stellvertretender IFK-Geschäftsführer und juristischer Leiter der Kommission, die Teilnehmenden durch die rechtlichen Grundlagen des Sachverständigenwesens, Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sachverständigen und erläuterten spezielle Rechtsgrundlagen für den Bereich der Physiotherapie. Außerdem wurden Hintergründe zum mündlichen und schriftlichen Sachverständigengutachten sowie Praxisfälle besprochen.

In diesem Rahmen wurden durch die Teilnehmer eine schriftliche Ausarbeitung zu den Seminarinhalten sowie eine Selbsteinschätzung erstellt, die im Nachgang durch die Leitung der IFK-Sachverständigenkommission bewertet werden. Die geeignetsten Kandidaten können danach in die IFK-Sachverständigenkommission berufen werden. Die Berufung erfolgt für fünf Jahre.

Bei Anfragen von Gerichten prüft die Kommission, welcher Sachverständige für die konkrete Gutachtertätigkeit geeignet ist, und schlägt diesen vor. In regelmäßigen Kommissionstreffen werden vergangene Fälle und Gutachten nachbereitet und die aktuelle Rechtsprechung erörtert. Die gewissenhafte Ausführung ihrer Sachverständigentätigkeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Kommission.

Weitere Informationen zur IFK-Sachverständigenkommission finden Sie hier.

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