IBAN-Namensabgleich: Überweisung für Mitgliedsbeitrag überprüfen!

Seit Anfang Oktober sind Banken innerhalb der EU dazu verpflichtet, bei Überweisungen die IBAN mit dem angegebenen Namen abzugleichen. Ziel der Maßnahme ist die Eindämmung von Betrug und Fehlüberweisungen. Beim sogenannten „IBAN-Namensabgleich“ vergleicht die Empfängerbank die adressierten Daten mit den bei ihr hinterlegten Informationen. Der Prozess startet automatisch und dauert nur wenige Sekunden. Bei Übereinstimmung erfolgt die Überweisung. Die Systeme sind in der Lage, kleinere Abweichungen zu erkennen, grobe Unterschiede können allerdings zu Warnhinweisen und Störungen führen. Auch die Überweisungen Ihrer IFK-Mitgliedsbeiträge kann dies betreffen.  

Die korrekte Empfängerbezeichnung für die Überweisung Ihres Mitgliedsbeitrags lautet: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. 

Diese muss bei der Überweisung komplett angegeben werden. Die Verbandsabkürzung „IFK“ reicht durch die neue Regelung nicht mehr aus. Also: Lieber schnell die Daten abgleichen und zeitraubende Umstände vermeiden. 

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.