Grundlohnrate bei nur 2,5 Prozent

Die Grundlohnrate für das kommende Jahr sackt im Vergleich zum Vorjahr ab und liegt bei nur 2,5 Prozent, wie das Bundesgesundheitsministerium nun offiziell bekanntgegeben hat. Im vergangenen Jahr lag die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen noch bei 2,95 Prozent.

Die Grundlohnrate begrenzt den Rahmen, in dem die Berufsverbände mit den Krankenkassen über die Gehälterentwicklung für Physiotherapeuten verhandeln können. Berechnet wird die Rate im Zeitraum des 2. Halbjahres 2015 und des 1. Halbjahres 2016 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Preiserhöhungen von 2,5 Prozent sind bei weitem nicht ausreichend, um die Vergütungslücke in der Physiotherapie zu schließen. Damit die Preise auf ein adäquates Niveau angehoben werden können, ist eine dauerhafte Aufhebung der Grundlohnsummenbindung dringend erforderlich. Im aktuellen Gesetzentwurf für das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist die Aufhebung jedoch lediglich für drei Jahre vorgesehen. Eine langfristig angemessene Vergütung, die den physiotherapeutischen Nachwuchs und damit die Patientenversorgung sichert, wird in diesem Zeitraum nicht zu erreichen sein.

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