Fragen-Antworten-Katalog zum Bundesrahmenvertrag aktualisiert

Der Fragen-Antworten-Katalog zum neuen Bundesrahmenvertrag, der seit dem 1. August 2021 gilt, wurde erneut von den maßgeblichen Physioverbänden und dem GKV-Spitzenverband aktualisiert. Unter anderem wurden Klarstellungen zur Bestätigung von Doppelbehandlungen und zur Bestätigung von Leistungen im Rahmen von KG-ZNS vorgenommen.

Leerzeile

 

Die aktualisierte Version (Stand: 12. Oktober 2021) kann nun hier heruntergeladen werden.

 

 

Den neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder weiterhin unter „Mitglieder-Service – Rahmenvertrag/Preislisten/Beihilfevorschriften“ herunterladen. Dort finden sie auch die Preislisten und die Anerkenntniserklärung. Sämtliche Merkblätter, die im Zusammenhang mit dem Bundesrahmenvertrag stehen, wurden aktualisiert und können im Physioservice heruntergeladen werden. IFK-Mitglieder können die Merkblätter auch kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle bestellen, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

Bei Unklarheiten und Fragen zum neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder sich auch an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333, wenden.

 

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.