Fast zwei Drittel aller Krankenkassen zahlen Osteopathie

Seit 2012 übernehmen zunehmend mehr Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen: Im Mai 2013 waren es noch 60, aktuell bereits 85 von insgesamt 134 Kassen.

Zuletzt sind z.B. die AOK Sachsen-Anhalt sowie die IKK gesund plus hinzugekommen.

In den meisten Fällen werden die Kosten für bis zu sechs Sitzungen im Jahr sowie 80 % des Rechnungsbetrags bzw. maximal 60 € pro Sitzung erstattet. Einige Kassen weichen davon ab, indem sie ihren Versicherten z. B. pauschal bis zu 250 € pro Jahr für Osteopathie erstatten. Details können IFK-Mitglieder einer Liste im Mitglieder-Service in der Rubrik Physioservice entnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Liste möglicherweise nicht abschließend ist, da die Kassen teilweise tagesaktuell über die Erstattung neuer Leistungen entscheiden. Der IFK würde sich daher über mögliche Rückmeldungen und Ergänzungen freuen.

Informationen zu der neuen IFK-Fortbildung Osteopathie finden Sie hier.

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?