Erfolgreiche Berliner Vergütungsverhandlung

Auch in Berlin konnte nun doch noch eine vertragliche Verständigung über eine Preisanpassung mit den Regionalkassen getroffen werden. Ab 1. August werden die Preise um gut 4 % steigen und ab 1. Januar 2016 folgt eine weitere Erhöhung um gut 6,5 %, sofern die Gremien dem Abschluss zustimmen.

Zur Erinnerung: Ende März waren die Gespräche unterbrochen worden, nachdem der IFK und die übrigen Berufsverbände eine Anpassung der Preise um ca. 10 % gefordert hatten, um damit das durchschnittliche Preisniveau in Westdeutschland zu erreichen. Unter Geltung der Grundlohnsummenbindung zeigten die Krankenkassen hier jedoch wenig Verständnis und sahen sich zu einer Lösung nicht imstande.

Zwischenzeitlich ist bekanntlich das Versorgungsstärkungsgesetz mit seinem gesetzlichen Mindestpreis ab 2016 in Kraft getreten. Auf Druck des IFK wurde daraufhin zeitnah ein neuer Verhandlungstermin angesetzt. Erfreulicherweise hat bei den Berliner Regionalkassen ein deutlicher Umdenkprozess stattgefunden, so dass die Verhandlungen frühzeitig abgeschlossen werden konnten. Berliner Praxen profitieren damit als erste von dem positiven Aspekt des neuen Gesetzes.

Details erhalten Mitglieder des IFK wie gewohnt postalisch.

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