Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Juli 2022 auch für Praxisinhaber verpflichtend

Seit Oktober 2021 sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patienten digital an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Aufgrund von technischen Verzögerungen können Arztpraxen allerdings übergangsweise bis Ende Juni 2022 weiter auch Bescheinigungen auf Papier ausstellen. Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann voraussichtlich auch die Arbeitgeber in das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden.

Dafür ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber – das betrifft auch die physiotherapeutischen Praxisinhaber – von den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters erhalten.

 

Das neue Verfahren bedeutet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer weniger bürokratischen Aufwand: Die eAU kann schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt werden, der Patient muss sich nicht mehr um die Zustellung kümmern und die elektronische Übermittlung sorgt für eine lückenlose Dokumentation.

 

 

Aus Gründen der Beweisführung erhalten Arbeitnehmer aber auch nach dem 1. Juli 2022 weiterhin eine Ausführung ihrer AU in Papierform. Außerdem sind sie weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber krankzumelden.

 

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