DAK verstößt gegen geltendes Recht

Mit großem Unverständnis hat der IFK ein Schreiben der DAK zur Kenntnis genommen, mit dem sich die Kasse über Regelungen des bestehenden Rahmenvertrags hinwegsetzen möchte. So kündigt die DAK an, Verordnungen zu kürzen, die bedingt durch Krankheit oder Urlaub des Patienten/Therapeuten für mehr als 28 Tage unterbrochen werden. Für eine solche Beschränkung der Unterbrechungsfristen gibt es allerdings keine Rechtsgrundlage. Von daher sind etwaige Rechnungskürzungen ungerechtfertigt. Gemeinsam mit den anderen Verbänden des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) hat der IFK die DAK schon aufgefordert, ihr diesbezügliches Vorgehen zu ändern. Sobald eine Stellungnahme der Kasse vorliegt, wird an dieser Stelle darüber informiert. IFK-Mitglieder, die von einer ungerechtfertigten Rechnungskürzung betroffen sind, setzen sich bitte mit der IFK-Expertenhotline (0234 97745-333) in Verbindung.

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