Bundesrat billigt TSVG

Der Bundesrat hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gebilligt. Damit ist der Weg frei für zahlreiche Verbesserungen für die Rahmenbedingungen in der Physiotherapie. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem TSVG eine schnellere Vergabe von Arztterminen und eine verbesserte ärztliche Versorgung auf dem Land. Außerdem beinhaltet es zahlreiche Änderungen für Heilmittelerbringer. Zur Erinnerung:
Dauerhafte Abschaffung der Grundlohnsummenbindung bei Kassenverhandlungen
Die Verhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen sind nun dauerhaft nicht mehr an die Veränderungsrate der Grundlohnsumme gebunden. Vorübergehend war diese Bindung bereits durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) außer Kraft gesetzt, wodurch hohe Vergütungsanpassungen erzielt werden konnten. Bei der Verhandlung der Preise sind künftig die Entwicklung der Personalkosten und der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten zu berücksichtigen. Damit soll eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung und deren kontinuierliche Entwicklung möglich werden.
Bundeseinheitliche Verhandlungen ab 1.7.2020
Anstelle der vielen regionalen Kassenverhandlungen werden die Vergütungen für Heilmittelerbringer künftig je Berufsgruppe bundesweit einheitlich verhandelt. Dadurch werden die Verhandlungen nicht nur zentralisiert, sondern es wird auch eine bundesweite Gleichstellung der Therapeuten erfolgen.
Zuvor bundeseinheitliche Preise auf Höchstpreisniveau ab 1.7.2019
Zur Vorbereitung der bundeseinheitlichen Kassenverhandlungen werden die Preise deutschlandweit auf das jeweilige Höchstniveau angehoben. Gerade Therapeuten in Regionen, in denen bislang niedrigere Vergütungen gezahlt wurden, werden diese Verbesserung deutlich spüren.
Einrichtung einer festen Schiedsstelle bis 15.11.2019
Um im Konfliktfall zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen zeitnah eine Lösung zu erzielen, wird eine feste Schiedsstelle eingerichtet. Diese kommt zum Zuge, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann.
Bundeseinheitliches Zulassungsverfahren
Die Zulassungsbedingungen werden künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern bundeseinheitlich verhandelt. Heilmittelerbringer haben dadurch mehr Mitspracherechte. Weiterer Vorteil: Heilmittelerbringer müssen nur noch an einer einzigen Stelle die Zulassung beantragen. Das Verfahren wird hier also deutlich vereinfacht.
Blankoverordnung bis 15.11.2020
Wenn der Arzt eine Blankoverordnung ausstellt, kann der Therapeut auf Basis der ärztlich festgestellten Diagnose und Indikation selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Heilmittelerbringer bekommen so mehr Autonomie, sind aber weiterhin an die ärztliche Verordnung gebunden. Für welche Diagnosen die Blankoverordnung kommt, wird von den Therapeuten und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verhandelt. Mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist darüber Einvernehmen herzustellen.

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