BGW zieht Corona-Arbeitsschutzstandards zurück

Zum 26. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ausgelaufen und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert. Als Reaktion darauf hat auch die BGW ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurückgezogen.

Für Praxisinhaber und deren Mitarbeiter bedeutet dies, dass die verpflichtenden Maßnahmen wie die Erstellung eines Hygieneplans, die betriebsbedingte Kontaktreduzierung oder Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2 entfallen. Gleiches gilt für die verpflichtende Information der Mitarbeiter zur Coronaschutzimpfung und der Möglichkeit, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.


Praxisinhaber müssen allerdings weiterhin eigenverantwortlich Maßnahmen treffen, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus am Arbeitsort so gering wie möglich zu halten. Darunter fallen beispielsweise die sogenannten Basisschutzmaßnahmen (AHA + L-Regel). Um Arbeitgeber hierbei zu unterstützen, stellt die BGW Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz zur Verfügung. 


Die genauen Änderungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite unter Physioservice (Merkblätter) > Praxismanagement/Recht (M) > M 26 Coronavirus.



Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.