Beihilfesätze in Schleswig-Holstein steigen

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland höhere Beihilfesätze für seine Landesbeamten eingeführt. Zur Erinnerung: Bereits Anfang des Jahres wurden in einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums einheitliche Preisempfehlungen vorgeschlagen, die eine zweistufige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze vorsehen.

In der ersten Stufe sollen die Höchstbeträge um rund 20 Prozent steigen, in der zweiten Stufe um weitere rund 10 Prozent. Voraussichtlich im nächsten Monat soll diese neue Bundesbeihilfeverordnung in Kraft treten, sodass ab dann Bundesbeamte die höheren Gebührensätze von der Beihilfe ersetzt bekommen.

Damit die höheren Sätze aber auch für Landesbeamte gelten, müssen die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen entsprechend geändert werden, wie es bereits jetzt in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.

Positiv zudem: Die neue Beihilfeverordnung erhält erstmals die Positionen der physiotherapeutischen Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans sowie Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung. Ebenso wird der Begriff „Mindestbehandlungsdauer“ durch „Richtwert“ ersetzt. Sobald die Bundesbeihilfevorschrift sowie weitere Landesbeihilfevorschriften in Kraft treten, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Bitte beachten Sie: Bei der Festlegung Ihrer Privatpreise gilt weiterhin, dass Praxisinhaber nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden sind. Hier ist einzig und allein die mit dem Privatpatienten vereinbarte Vergütung ausschlaggebend.

Weitere Informationen zur Preisgestaltung haben wir für unsere Mitglieder im Merkblatt A02 aufbereitet, das ebenso wie die aktuelle Beihilfevorschrift für Schleswig-Holstein im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Homepage abgerufen werden kann.

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