Verzugspauschale: Nicht beirren lassen

Wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, gilt nach wie vor der Grundsatz, dass Physiotherapeuten gegenüber Krankenkassen eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen können. Die Branche sollte sich durch anderslautende Internetveröffentlichungen nicht verunsichern lassen und auf ihr gutes Recht bestehen.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen bestehen Rahmenvereinbarungen, in denen Zahlungsfristen festgehalten sind, die je nach Krankenkasse zwischen 14 Tagen und vier Wochen ab Antragseingang betragen. Wird diese Frist überschritten, können Physiotherapeuten nach §288 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusätzlich die Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro vom Schuldner verlangen, solange der Schuldner kein Verbraucher ist.

In jüngeren Veröffentlichungen wird vermehrt die Meinung vertreten, dass Physiotherapeuten diese Pauschale gegenüber gesetzlichen Krankenkassen nicht fordern könnten. Als Grund wird angeführt, dass im Verhältnis zwischen Physiotherapeut und Kasse nicht die Regelungen des BGB, sondern diejenigen des Sozialrechts anzuwenden seien.

Das Bundessozialgericht (BSG vom 23.03.2006, B3 KR 6/05R) hat jedoch bereits im Jahr 2006 klargestellt, dass Krankenkassen und Therapeuten sich auf dem Gesundheitsmarkt als Teil des allgemeinen Wirtschaftslebens gegenüberstünden, in dem die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen selbstverständlich sei. Dieser Rechtsprechung haben sich auch in jüngerer Vergangenheit Sozialgerichte angeschlossen (z. B. SG Dessau-Roßlau vom 19.03.2015 – S 23 U 104/12).

Daher besteht aus Sicht des IFK kein Grund davon abzurücken, bei verspäteter Zahlung einer Krankenkasse die Verzugspauschale einzufordern.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.