Verschiebung Heilmittel-Richtlinie – Ersatzregelungen ab Oktober

Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 hat der IFK gefordert, dass ab Oktober 2020 Ersatzregelungen gelten müssen, die dann sofort u.a. bürokratische Erleichterungen für die Heilmittelerbringer regeln sollen.

Fest steht bereits, dass die Frist für den Behandlungsbeginn ab dem 1. Oktober 2020 weiterhin mindestens 28 Kalendertage umfassen wird. Die bisherige Regelung wäre zum 30. September ausgelaufen.

 

Zudem beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 durch eine Anpassung der COVID-19-Schutzverordnung zu verlängern.

 

 

Weitere Entscheidungen über bürokratische Entlastungen fallen in diesen Stunden, weshalb der IFK seine Mitglieder voraussichtlich noch in dieser Woche schriftlich über die Neuregelungen informieren wird.

 

 

Für weitere Fragen stehen die Kollegen der IFK-Expertenhotline per E-Mail an abrechnung@ifk.de oder telefonisch unter 0234 97745-333 täglich von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.

 

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.