Verpflichtung zur Meldung der öffentlichen Praxisangaben laut Rahmenvertrag

Laut Bundesrahmenvertrag sind Physiotherapiepraxen dazu verpflichtet, ihre Praxistelefonnummer sowie Informationen zu Zusatzausstattungen der Praxis an die ARGE Heilmittelzulassung zu melden. Die Telefonnummern werden beispielswiese zur Veröffentlichung auf der Suchseite des GKV-Spitzenverbands genutzt, die Informationen über die Zusatzausstattung werden für die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigt. 

Da die Zulassungsstellen die Angaben in der Vergangenheit nicht erfasst haben, müssen diese nun nachträglich erhoben werden. Der IFK bietet seinen Mitgliedern hierbei Unterstützung und wickelt die Meldung über das Online-Portal der ARGEn Heilmittelzulassung für sie ab. Mitglieder müssen dazu das unten im Bereich für eingeloggte Mitglieder verlinkte Formular ausfüllen und per E-Mail an zulassung@ifk.de senden. Sollten die Angaben nicht nachgetragen werden, kann es vereinzelt zu Absetzungen kommen.

Über das Online-Portal der ARGE Heilmittelzulassung können sich Heilmittelerbringer auch die erforderliche Zulassung zur Abrechnung mit den Krankenkassen ausstellen lassen sowie Mitarbeiter an- und abmelden. Auch dies übernimmt der IFK gern für seine Mitglieder. Hierzu kann dem Verband eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.

Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Zulassungsberatung unter E-Mail: zulassung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-777.
 

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