Verhandlungserfolg mit der SVLFG
In den Verhandlungen mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konnte der IFK vor dem Hintergrund der gesetzlichen Grundlohnsummenbindung ein gutes Ergebnis erzielen. Zum 1. April tritt die Vergütungserhöhung für physiotherapeutische Leistungen in Kraft. IFK-Mitglieder werden wie üblich rechtzeitig per Post über die Einzelheiten informiert.