Vergütungsverhandlungen
Die Auswirkungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes – das bereits im Juni 2015 in Kraft getreten ist – werden in diesem Jahr deutlich geringer sein. Die Regelung zu den sogenannten Preisuntergrenzen, die im Vorjahr eine Preissteigerung von durchschnittlich rund fünf Prozent und der Branche ein Umsatzwachstum von rund 200 Mio. Euro beschert hat, schwächt sich naturgemäß ab, weil die größten Preisunterschiede bereits im vergangenen Jahr ausgeglichen wurden. Bekanntermaßen ist eine höhere Vergütung aber weiterhin dringend angezeigt, um beispielsweise auch die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie zukünftig sicherstellen zu können.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ein fachlich anspruchsvoller und attraktiver Beruf ist für potenzielle Auszubildende und berufliche Wiedereinsteiger uninteressant, wenn das Einkommensniveau am unteren Ende der Einkommensskala changiert. Zudem wird der Fachkräftemangel der Branche durch demographisch bedingte Bedarfssteigerungen noch weiter verschärft. Das lenkt den Blick auf das bundesdeutsche Gesundheitswesen und seine politisch Verantwortlichen, die in der Verantwortung zur nachhaltigen Sicherstellung hervorragender Behandlungsmöglichkeiten für jedermann stehen.
Die Hoffnungen der Verbände ruhen nun auf dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und der bisher angekündigten dreijährigen Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung. Wie alle anderen Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) setzt der IFK sich aktuell intensiv dafür ein, dass die Branche nicht nur bis Ende 2019, sondern dauerhaft von den Begrenzungen der Grundlohnsummenbindung befreit wird. Entsprechend klar war auch die gemeinsame Haltung in der Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum HHVG am 30.11.2016, in der u. a. der Nachholbedarf aufgrund der Vergütungsentwicklung der vergangenen Jahre betont werden konnte.
In ersten Verhandlungsrunden wurden den Regionalkassen in Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein sowie der BKK Ost und dem vdek die Situation in der Branche verdeutlicht und entsprechende Forderungen gestellt. Auch wenn bislang noch kein verbindliches Ergebnis erzielt werden konnte, zeigten die meisten Kassenvertreter Verständnis für die schwierige Lage. Daher sind wir zuversichtlich, in diesem Jahr Abschlüsse erzielen zu können, die deutlich oberhalb der Grundlohnrate für 2017 von 2,5 Prozent liegen.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ein fachlich anspruchsvoller und attraktiver Beruf ist für potenzielle Auszubildende und berufliche Wiedereinsteiger uninteressant, wenn das Einkommensniveau am unteren Ende der Einkommensskala changiert. Zudem wird der Fachkräftemangel der Branche durch demographisch bedingte Bedarfssteigerungen noch weiter verschärft. Das lenkt den Blick auf das bundesdeutsche Gesundheitswesen und seine politisch Verantwortlichen, die in der Verantwortung zur nachhaltigen Sicherstellung hervorragender Behandlungsmöglichkeiten für jedermann stehen.
Die Hoffnungen der Verbände ruhen nun auf dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) und der bisher angekündigten dreijährigen Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung. Wie alle anderen Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) setzt der IFK sich aktuell intensiv dafür ein, dass die Branche nicht nur bis Ende 2019, sondern dauerhaft von den Begrenzungen der Grundlohnsummenbindung befreit wird. Entsprechend klar war auch die gemeinsame Haltung in der Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum HHVG am 30.11.2016, in der u. a. der Nachholbedarf aufgrund der Vergütungsentwicklung der vergangenen Jahre betont werden konnte.
In ersten Verhandlungsrunden wurden den Regionalkassen in Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein sowie der BKK Ost und dem vdek die Situation in der Branche verdeutlicht und entsprechende Forderungen gestellt. Auch wenn bislang noch kein verbindliches Ergebnis erzielt werden konnte, zeigten die meisten Kassenvertreter Verständnis für die schwierige Lage. Daher sind wir zuversichtlich, in diesem Jahr Abschlüsse erzielen zu können, die deutlich oberhalb der Grundlohnrate für 2017 von 2,5 Prozent liegen.