Übergangsfrist für alte Verordnungsvordrucke

Der GKV-Spitzenverband hat auf Nachfrage des IFK bestätigt, dass Physiotherapeuten mindestens bis zum 30.06.2017 keine Rechnungskürzungen zu befürchten haben, nur weil noch alte Verordnungsvordrucke verwendet werden.

Wie der IFK kürzlich berichtete („Neue Verordnungsvordrucke ab 2017“), wird es zum Jahreswechsel neue Vordrucke für ärztliche Heilmittel-Verordnungen des bewährten „Muster 13“ geben. Darauf wird ein zusätzliches Feld für einen zweiten ICD-Code enthalten sein, der bei besonderen Verordnungsbedarfen teilweise relevant ist. Die alten Verordnungsvordrucke sind offiziell ab dem 01.01.2017 nicht mehr gültig. Aufgrund der Befürchtung, dass Physiotherapeuten Absetzungen drohen könnten, wenn Ärzte weiterhin alte Verordnungsvordrucke verwenden, hatte der IFK alle Kassenverbände kontaktiert.

Nun liegt die Antwort des GKV-Spitzenverbands vor, in der vorläufig Entwarnung gegeben wird: „Sofern ab dem 01.01.2017 dennoch die bis zum 31.12.2016 gültigen Verordnungsvordrucke zum Einsatz kommen sollten, werden diese von den Krankenkassen zumindest noch bis zum 30.06.2017 in der Abrechnung akzeptiert.“

Sollten einzelne Ärzte Anfang des kommenden Jahres noch weiter die alten Vordrucke verwenden, darf dies also nicht zu Rechnungskürzungen der Kassen führen. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, den Arzt in diesem Fall auf seinen Irrtum hinzuweisen, da sich die Wahrscheinlichkeit auf einen Ärzteregress reduziert, wenn der Arzt die neuen Vordrucke nutzt.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.