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TSVG: Vorbereitung der Berufsverbände auf Anhörung im Gesundheitsausschuss läuft

Am 8. Januar 2019 nahmen BED, dbl, DVE, IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, SHV, VPT und Vereinte Therapeuten an einem vorbereitenden Verbändetreffen in Hannover teil. Grundlage des Gesprächs waren der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Denn: In der kommenden Woche stehen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren gleich zwei berufspolitische Termine in Berlin an, die für alle Heilmittelerbringer richtungweisend sein werden.


Gesetz verbessert die Situation der Therapeuten
Die Berufsverbände begrüßen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung und die damit einhergehenden weiteren Verbesserungen für Heilmittelerbringer ausdrücklich. Das Ziel aller Verbände ist die finanzielle Besserstellung der Therapeuten in Deutschland. Dem entspricht die im Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD enthaltene Regelung: Es soll ab dem 1. April 2019 bundesweit einheitliche Preise für jede einzelne Heilmittelleistung geben, wobei der jeweils höchste in Deutschland vereinbarte Preis gelten soll.
Dabei werden alle bereits verhandelten Erhöhungen berücksichtigt, auch wenn diese erst nach dem 1. April 2019 in Kraft treten sollten. Diese Regelung ist ein wichtiges Signal und wertet die Therapieberufe in allen Bundesländern finanziell auf. Dass dies noch lange nicht ausreicht, darüber waren sich alle anwesenden Verbände einig.
Nachbesserungen an einigen Stellen erforderlich
Bei den Themen Bürokratieabbau, wirtschaftliche Verantwortung, Zulassungsverfahren, Telematik und der gesetzlichen Verankerung von Modellvorhaben zum Direktzugang sehen die Berufsverbände noch Nachbesserungsbedarf, den sie in den schriftlichen Stellungnahmen und den anstehenden Terminen in Berlin deutlich formulieren werden.
Die nächste Woche im Überblick
Am 14. Januar 2019 trifft Bundesgesundheitsminister Spahn die Heilmittelverbände im Ministerium. Zwei Stunden lang wird der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart mit Vertretern der Verbände über die Änderungsanträge der Bundesregierung zur Verbesserung der Heilmittelversorgung sprechen.
Bereits zwei Tage später, am 16. Januar 2019, wird das TSVG dann drei Stunden lang im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten. Neben den schriftlichen Stellungnahmen vorab werden die Verbandsvertreter dort den Mitgliedern des Ausschusses Rede und Antwort stehen. Voraussichtlich wird die Anhörung zwischen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr im Parlamentsfernsehen unter www.bundestag.de live übertragen.
Umsetzung des Gesetzes bedarf guter Vorbereitung
Das Treffen am 8. Januar 2019 war bereits der dritte offene Austausch unter den Berufsverbänden der Heilmittelbranche. Es zeigte sich erneut: Eine berufsgruppenspezifische Betrachtungsweise der einzelnen Heilmittelbereiche ist zwingend, um passgenaue Lösungen für die einzelnen Versorgungsbereiche zu finden. Die Runde hat deshalb beschlossen, den Dialog und die Zusammenarbeit zeitnah fortzusetzen.
Denn: Ab Januar 2020 sollen, laut Gesetzentwurf, die maßgebenden Spitzenorganisationen der einzelnen Heilmittelbereiche die Preise auf der Basis betriebswirtschaftlicher Grundlagen bundesweit verhandeln. Diese Verhandlungen werden kein Selbstläufer. Mit dem GKV-Spitzenverband haben die Heilmittelverbände einen starken Verhandlungsgegner.

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