Sturmtief Sabine – was Praxisinhaber jetzt beachten sollten

Aktuell sorgt das Wetter für Chaos in weiten Teilen Deutschlands. Praxisinhaber, die eine Ausfallgebühr vertraglich vereinbart haben, können ihren Patienten auf Grund kurzfristiger Absagen – auch wegen des Sturms – diese entsprechend in Rechnung stellen. Ist die Absage aber nachvollziehbar begründet, kann aus Kulanz auf die Ausfallgebühr verzichtet werden. Die Entscheidung, ob eine „Ausfallgebühr" oder Schadensersatz im Einzelfall gegenüber dem Patienten geltend gemacht wird, liegt letztendlich beim Praxisinhaber.

Als Folge des Sturms kommen auch viele Arbeitnehmer nicht oder erheblich verspätet zur Arbeit. Auch wenn Praxisinhaber dafür Verständnis zeigen, müssen sie den Arbeitsausfall nicht einfach hinnehmen. Das bürgerliche Gesetzbuch regelt zwar, dass ein Arbeitnehmer, der ohne sein Verschulden vorübergehend nicht zur Arbeit erscheinen kann, für einen kurzen Zeitraum weiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.


Sturm und Regen sind aber objektive Verhinderungsgründe, die alle Arbeitnehmer betreffen. Der Arbeitnehmer trägt in diesen Fällen das Wegerisiko. Er muss sich auf die Witterungssituation einstellen und entsprechende Vorsorge treffen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen. Andernfalls haben Praxisinhaber das Recht, den Lohn zu kürzen oder die verpasste Arbeitszeit nacharbeiten zu lassen.


Für weitergehende Fragen zu diesen und anderen Rechtsthemen steht den Mitgliedern des IFK das Team des Referats Recht täglich unter Tel. 0234 97745-0 zur Verfügung.

Weitere Artikel

6. SHV-TherapieGipfel – Heilmittelverbände stellen Positionspapier vor und diskutieren zentrale Forderungen

2024 | 19.11. Am 13. November 2024 fand in Berlin der 6. TherapieGipfel des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) e. V. statt. Das Motto des diesjährigen TherapieGipfels lautete: „Gesundheit wählen! Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“. Das Motto stand schon lange fest, doch angesichts der politischen Entwicklungen und der vorgezogenen Bundestagswahlen entwickelte es noch einmal eine ganz besondere Relevanz.

Z wie Zulassung: Was gibt es bei der Zulassung zu beachten?

2024 | 18.11. In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: Z wie Zulassung.