Schiedsverfahren: Verbände reichen Klage ein

Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) haben gemeinsam Klage gegen Teile des zweiten Schiedsspruchs vom 13. Juli 2021 eingereicht.

Mit der Vergütungserhöhung um 14,09 Prozent zu den Bundeshöchstpreisen vom 1. Juli 2019 hat die Schiedsstelle der Physiotherapiebranche zwar eine deutliche Preissteigerung zugesprochen. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt. Wirtschaftlich tragfähig ist das Ergebnis aber nicht. Die Erhöhung erlaubt es Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern zum Beispiel noch immer nicht, ihren Angestellten ein Gehalt zu bezahlen, das dem eines nach TVöD bezahlten Angestellten im stationären Bereich entspricht. Solange dies nicht möglich ist, sind ambulante Physiotherapiepraxen speziell gegenüber stationären Einrichtungen, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt insgesamt nicht konkurrenzfähig. Diese Konkurrenzfähigkeit ist aber dringend vonnöten, um die Attraktivität der Berufe in der Physiotherapie nachhaltig zu steigern, um so die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten langfristig zu sichern.


Grundlage für die langen Verhandlungen und das anschließende Schiedsverfahren war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Darin hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Verbände und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) beauftragt, Preise festzulegen, die „eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen“.


Ohne die Klage könnte das von der Schiedsstelle festgesetzte Preisniveau von den Krankenkassen als „leistungsgerecht und wirtschaftlich“ im Sinne des TSVG bewertet werden. Dadurch wäre der Verhandlungsrahmen für die nächsten Jahre deutlicher enger, weil sich zukünftige Vergütungserhöhungen nur an einem Inflationsausgleich und durchschnittlichen Lohnsteigerungen orientieren würden. „Wenn wir die Ergebnisse des Schiedsspruches in dieser Form akzeptieren, würden wir den gesetzlichen Auftrag, dass unsere Leistungen leistungsgerecht und wirtschaftlich tragfähig vergütet werden sollen, aufgeben“, so die vier Verbandsvorsitzenden.


Da die Verbände diese Angemessenheit der Preise aber nach wie vor nicht sehen, haben sie sich gemeinsam entschlossen, den Schiedsspruch zu beklagen. Aus ihrer Sicht ist der Auftrag des TSVG erst dann vollständig erfüllt, wenn die Vergütung physiotherapeutischer Leistungen eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Patienten gewährleistet. Das ist bislang nicht der Fall.

Weitere Artikel

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.

Tipps für den erfolgreichen TI-Anschluss

2026 | 28.09. In unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die Ihnen den Anbindungsprozess erleichtern und dabei helfen, den Überblick zu bewahren. Zudem starten wir mit den ersten Schritten, die Sie auf dem Weg zum TI-Anschluss gehen sollten.