
Schiedsspruch: Deutliche Vergütungssteigerungen von 4,01 Prozent für die Physiotherapie
Im Rahmen der Schiedsverhandlung am 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent beschlossen. Der neue Vertrag läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Die neuen Preise gelten ab dem 1. April 2025 für alle physiotherapeutischen Leistungen einschließlich der Blankoverordnung. Sie können voraussichtlich ab Mai 2025 abgerechnet werden. Zum Ausgleich der entgangenen Erhöhungen im 1. Quartal 2025 verdoppelt sich die Vergütungssteigerung für das zweite Quartal (1. April bis 30. Juni 2025) auf 8,02 Prozent.
Mit dieser Verdopplung setzt die Schiedsstelle ein deutliches Zeichen zu Gunsten der Physiotherapeuten.
Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt.
Zum Hintergrund:
Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarung hatten die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Dezember 2024 fristgerecht gekündigt. In den ersten Sondierungsgesprächen im Oktober 2024 hatte der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ein Angebot von -0,42 Prozent vorgelegt.
Im Verhandlungstermin im November 2024 versuchten die Vertragspartner sich mit angepassten Forderungen anzunähern, wobei betont werden kann, dass beide Parteien gewillt waren, auf dem Verhandlungsweg zu einer Einigung zu gelangen. In den wesentlichen Punkten kam man jedoch nicht zusammen und die Verhandlungen mussten abgebrochen werden. Hauptsächlich aufgrund des als unangemessen zu bezeichnenden Minusangebots von -0,42 Prozent des GKV-SV entschlossen sich die Physiotherapieverbände, die Verhandlungen nicht fortzuführen und leiteten ein Schiedsverfahren ein.
Im Schiedstermin am 19. März 2025 wurde durch die Schiedsstelle Heilmittel nun ein Schiedsspruch gefällt, der eine Erhöhung der bisherigen Vergütung um 4,01 Prozent bis zum 31. Dezember 2025 festschreibt. Für das zweite Quartal 2025 gilt abweichend eine Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent.
Weitere Informationen zu den letzten Vergütungsverhandlungen und die unterschiedlichen Forderungen der Verhandlungspartner finden sich auch in der Meldung vom vergangenen November.