Sachsen: keine Schnelltests mehr erforderlich

Das Land Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Damit ist nun offiziell geregelt, dass Patienten keinen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest brauchen, wenn sie eine medizinisch notwendige physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten.

Die Stabsstelle Corona des sächsischen Ministeriums für Soziales hat den IFK über die neue Fassung der Corona-Schutz-Verordnung informiert und sich für die Hinweise bedankt. Der IFK hatte das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass in der Verordnung ein Passus fehlte, der die Testpflicht bei medizinisch notwendigen Behandlungen aussetzt.

 

Das sächsische Kabinett hat die Änderung der Passage nunmehr beschlossen. Im § 5 Absatz 4b Satz 2 wird nun „und für körpernahe Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind“ angefügt. Damit ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest des Patienten für medizinisch notwendig physiotherapeutische Behandlungen nicht mehr erforderlich.

 

 

Die neue Fassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gibt es hier.

 

Weitere Artikel

IFK-Tag der Wissenschaft am 27. Juni – jetzt anmelden!

2025 | 03.06. Am 27. Juni ist es wieder so weit: Der IFK-Tag der Wissenschaft geht in die 21. Runde – diesmal in Kooperation mit der Fachhochschule Aachen auf dem Campus Jülich. Unter dem Motto „Technik trifft Therapie. Neue Perspektiven in der physiotherapeutischen Versorgung“ erwartet die Teilnehmenden ein spannendes Programm.

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.