PKV verlängert Corona-Sonderregelungen

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Corona-Hygienepauschale für Heilmittelbehandlungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Privaten Krankenversicherer werden ihren Krankenversicherten demnach in aller Regel weiterhin bis zu 1,50 Euro pro Behandlungstermin erstatten. Maßgeblich ist der Tag der Behandlung.

Auch Videotherapie ist weiterhin bis zum 30. Juni 2021 möglich. Dazu muss die Videobehandlung jedoch therapeutisch sinnvoll, im Einzelfall geeignet und ausdrücklich zwischen Therapeut und Patient vereinbart sein.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Prävention, Hygiene, Arbeitsschutz“ (M 26e) im internen Bereich der Internetseite sowie im Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft der IFK-Geschäftsstelle, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

SHV engagiert sich im Bereich Gesundheitskompetenz

2025 | 21.07. Eine hohe Gesundheitskompetenz hat positiven Einfluss sowohl auf die Gesundheit der Bevölkerung als auch auf das Versorgungssystem; sie ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen beispielsweise informierte Entscheidungen treffen oder sich gesundheitsförderlich verhalten.