Neues IFK-Merkblatt zur betrieblichen Altersvorsorge
Immer öfter fragen Arbeitnehmer nach den Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), um für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit finanziell vorzusorgen. Der IFK hat für seine Mitglieder ein Merkblatt erstellt, in dem die wichtigsten Fragen rund um die bAV geklärt werden.
Dabei geht es beispielsweise um die grundsätzlichen Durchführungswege und die Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Das Merkblatt behandelt insbesondere auch die Fragen, die sich aus Arbeitgebersicht stellen, und erläutert Rechte und Pflichten des Praxisinhabers. Außerdem zeigt es den Weg zu einem Kooperationspartner, der IFK-Mitgliedern spezielle Konditionen anbietet.
IFK-Mitglieder finden das Merkblatt „betriebliche Altersvorsorge“ nach dem Login im Physioservice unter P02. Für alle Fragen, die darüber hinausgehen, stehen die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht gerne zur Verfügung, Tel. 0234 97745-0, ifk@ifk.de.