Neue Preise in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg

Nicht immer verlaufen Verhandlungen mit den Krankenkassen rund und unproblematisch. Diese Erfahrung machten die Berufsverbände der Physiotherapie in diesem Jahr u. a. in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Aber: Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte nun doch eine Einigung auf eine signifikante Vergütungserhöhung erzielt werden.

Der Abschluss mit der AOK Baden-Württemberg gilt bereits für alle Verordnungen, die ab dem 01.07.2016 ausgestellt wurden, entspricht einer strukturellen Preiserhöhung um rund 3,7 Prozent.
Auch mit der BKK, IKK und Knappschaft in Schleswig-Holstein konnte erst in dieser Woche endgültige Einigkeit über eine neue Vergütungsvereinbarung erzielt werden, die bereits für Verordnungen ab dem 01.07.2016 gelten. Hier steigen die Vergütungssätze um durchschnittlich rund 6,4 Prozent.

Beide Abschlüsse stehen noch unter Gremienvorbehalt der Krankenkassen. IFK-Mitglieder können die Zuzahlungslisten mit den neuen Preisen indes schon jetzt im geschützten Mitgliederbereich abrufen und zur Abrechnung und zum Einzug der Zuzahlungen nutzen. In der kommenden Woche werden IFK-Mitglieder zudem auf dem Postweg ausführlich informiert.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.