Neue Coronavirus-Impfverordnung in Kraft

Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten. Physiotherapeuten, die sich impfen lassen möchten und in die Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) fallen, können über die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Termin zur Impfung vereinbaren (www.116117.de oder Tel.: 116117).

In der Begründung zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung wurde nochmals klargestellt, dass Physiotherapeuten Anspruch darauf haben, in Gruppe 1 geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen oder ältere oder pflegebedürftige Patienten zuhause behandeln. Darauf sollten Physiotherapeuten bei möglichen Konfliktfällen mit den verantwortlichen Institutionen verweisen.

 

Informationen zur Terminvergabe in den einzelnen Bundesländern gibt es auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigungen, www.116117.de, oder bei den Mitarbeitern der IFK-Geschäftsstelle, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.