Mehr Möglichkeiten durch neue Corona-Verordnungen

Seit dem 8. März 2021 sind in fast allen Bundesländern wieder sämtliche physiotherapeutischen Behandlungen und Selbstzahlerleistungen – auch ohne ärztliche Verordnung – zulässig. Es sind allerdings bundeslandspezifisch erweiterte hygienische Maßnahmen zu beachten und teilweise auch aktuelle Coronatests durchzuführen bzw. vorzulegen. Rehasport in Gruppen in geschlossenen Räumen ist derzeit noch nahezu im gesamten Bundesgebiet untersagt.

Bei Überschreitungen bestimmter Inzidenzwerte können die Lockerungen auch wieder zurückgenommen werden. Praxisinhaber sollten daher unbedingt die jeweilige Entwicklung in der eigenen Region im Blick zu behalten.

 

IFK-Mitglieder finden aktuelle regionale Informationen nach dem Log-in im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) im Kapitel 3 („Ist es Physiotherapeuten erlaubt, zu arbeiten?“). Dort sind nach Bundesland die spezifischen Bestimmungen aufgelistet. IFK-Mitglieder, die darüber hinaus noch individuelle Fragen haben, können sich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 977 45-0.

 

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.