Lymphödem Stadium II: G-BA beschließt bessere Versorgung für Betroffene
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. März 2017 beschlossen, dass bei Lymphödemen ab Stadium II von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Mit der entsprechenden Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie entfällt damit das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. Bislang galt diese Regelung nur für Patienten mit Lymphödemen im Stadium III.
Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen. In der Pressemitteilung des G-BA heißt es: „Die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung ist für die Mehrheit der Patienten ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert, um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden.“
Diese Begründung entspricht zu 100 Prozent den fachlichen Argumenten, die der SHV in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar vorgetragen hatte. Der Beschluss ist noch nichts rechtskräftig. Wir informieren darüber, sobald diese Regel in Kraft tritt.
Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen. In der Pressemitteilung des G-BA heißt es: „Die adäquate, konsequente und fortlaufende Therapie mit Manueller Lymphdrainage als Bestandteil der Kombinierten Physikalischen Entstauungsbehandlung ist für die Mehrheit der Patienten ab Stadium II als wichtigste Maßnahme indiziert, um die Progression zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden.“
Diese Begründung entspricht zu 100 Prozent den fachlichen Argumenten, die der SHV in der mündlichen Anhörung des G-BA am 22. Februar vorgetragen hatte. Der Beschluss ist noch nichts rechtskräftig. Wir informieren darüber, sobald diese Regel in Kraft tritt.