Lokale Informationen zur Impfterminvergabe
Bundesweit einheitlich sind die Regelungen, wer zu welchem Zeitpunkt das Recht auf eine Corona-Schutzimpfung hat. Enorm unterschiedlich sind jedoch die Vorgehensweisen, wie Physiotherapeuten einen Impftermin bekommen können. Der IFK sammelt alle ihm vorliegenden Informationen übersichtlich im neuen Merkblatt „Coronavirus – Impfungen“ (M 26f).
In alphabetischer Reihenfolge sind dort Hinweise aus Ländern, Kreisen und Gemeinden notiert. Neben der konkreten Vorgehensweise zum Ablauf der Terminvergabe sind auch Ansprechpartner für individuelle Nachfragen angegeben. Die Liste wird laufend ergänzt und aktualisiert. Derzeit stehen Informationen aus den folgenden Regionen bereit:
- Bayern
- Bochum
- Landkreis Cloppenburg
- Landkreis Heidekreis
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Lippe
- Märkischer Kreis
- Mönchengladbach
- Rhein-Kreis Neuss
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Wuppertal
Physiotherapeuten haben einen Anspruch darauf, in Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen oder ältere Patienten zuhause behandeln. Alle übrigen Physiotherapeuten dürfen sich mit „hoher Priorität“ impfen lassen. Sie gehören zu Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen tätig sind, in denen ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoS-2 besteht.
IFK-Mitglieder finden das neue Merkblatt „Coronavirus – Impfungen“ (M 26f) im internen Bereich der Internetseite. Es kann zudem in der Geschäftsstelle beantragen werden, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0. Allgemeine Informationen zur Coronavirus-Schutzimpfung gibt es im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).