Lockerungen für Geimpfte: Maskenpflicht und Abstandsregelungen bleiben bestehen

Voraussichtlich ab dem 8. Mai gelten Erleichterungen für Personen, die vollständig gegen eine Infektion mit dem Coronavirus geimpft sind. Unberührt von den Erleichterungen werden aber die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Abstandsregelungen unverändert fortbestehen. Auch Physiotherapeuten, die vollständig geimpft sind, müssen diese geltenden Regelungen also weiterhin einhalten.

Vollständig geimpfte Personen sind dann aber nicht mehr von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen. Außerdem können sie anstelle eines eventuell geforderten negativen Corona-Tests ihren Impfausweis vorlegen.

 

Bei Fragen dazu können sich IFK-Mitglieder an die Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

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