Kein Anspruch auf Löschen von Daten aus einem Bewertungsportal

Niedergelassene Ärzte oder Physiotherapeuten haben keinen Anspruch auf Löschen von Bewertungen und beruflichen Daten wie Name, Leistungsangebot und Praxis-Anschrift aus Internetportalen.

Der Bundesgerichtshof wies aktuell die Klage eines Münchener Frauenarztes ab, der von dem Internetportal Jameda verlangt hatte, sein Profil vollständig zu löschen. Die Richter sahen zwar, dass die Aufnahme in ein Bewertungsportal die berufliche Existenz eines Praxisinhabers nicht unerheblich belasten kann. Das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der freien Arztwahl, bewerteten sie aber als so erheblich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes hinter dem Recht auf Kommunikationsfreiheit in diesen Fällen zurücktreten müsse. Auch der Umstand, dass anonyme Bewertungen abgegeben werden, ändert nichts am Sachverhalt.
Das Urteil entfaltet auch Wirkung für selbstständige Physiotherapeuten, deren Dienstleistungen ebenfalls in Internetportalen bewertet werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, hier eine andere juristische Einschätzung vorzunehmen. Durch diese Entscheidung steht nun fest, dass Betreiber von Internetportalen grundsätzlich die beruflichen Daten von Praxisinhabern auch ohne deren Einverständnis erheben, speichern und nutzen dürfen.
Der Anspruch, unwahre Tatsachenäußerungen sowie beleidigende oder sonst unzulässige Bewertungen von den Seiten der Bewertungsportale löschen zu lassen, bleibt aber weiterhin bestehen.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.