Jahreshauptversammlung
Einladung zur Jahreshauptversammlung des IFK
Der Vorstand des IFK lädt alle IFK-Mitglieder form- und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 ein:
Datum: 17. März 2018
Ort: IFK-Fortbildungszentrum (Erdgeschoss), Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum
Dauer: 10:30 – 16:30 Uhr
Ein Imbiss wird gegen 13:00 Uhr gereicht.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschluss über Teilnahmemöglichkeit von Gästen
3. Rechenschaftsberichte des Vorstands
4. Rechenschaftsbericht der Geschäftsstelle
5. Bericht über die Finanzlage/Verabschiedung des Haushaltsplans 2018
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstands
8. Wahl der Kassenprüfer
9. Satzungsänderungen
10. Sonstige Anträge
11. Aktuelle Lage der Physiotherapie
a) Angemessene Vergütung (GKV und Beihilfe)
b) Europäische Datenschutzgrundverordnung
c) Modellvorhaben für mehr Autonomie
d) Überarbeitung Heilmittelkatalog/Heilmittel-Richtlinie
12. Verschiedenes
Ab 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr kann im Erdgeschoss des Fortbildungszentrums eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Referent ist Prof. Dr. med. Christoff Zalpour. Das Thema lautet: „Musikergesundheit – eine besondere Aufgabe für die Physiotherapie“. Für diese Veranstaltung werden – vorbehaltlich der Einigung auf der Spitzenverbandsebene – 2 Fortbildungspunkte vergeben. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.
Anträge zu den Tagesordnungspunkten und Anfragen zur Jahreshauptversammlung richten Sie bitte nach Möglichkeit bis zum 17. Februar 2018 an den Vorstand. Sie werden in den geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage www.ifk.de eingestellt und bis zur Jahreshauptversammlung ständig aktualisiert.
Der Kassenbericht kann von den Mitgliedern nach seiner Fertigstellung Anfang März in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Eine Terminabsprache ist jedoch erforderlich.
Fördermitglieder des IFK haben auf der Mitgliederversammlung ein Teilnahme- und Rederecht, aber kein Stimmrecht.
Gäste können anreisen. Über die Teilnahme entscheidet die Mitgliederversammlung (TOP 2). Sie haben jedoch kein Rederecht.
Eine vorherige Anmeldung über den Anmeldebogen ist zwingend erforderlich.
Wir freuen, Sie auf unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können!
Der Vorstand des IFK lädt alle IFK-Mitglieder form- und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 ein:
Datum: 17. März 2018
Ort: IFK-Fortbildungszentrum (Erdgeschoss), Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum
Dauer: 10:30 – 16:30 Uhr
Ein Imbiss wird gegen 13:00 Uhr gereicht.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschluss über Teilnahmemöglichkeit von Gästen
3. Rechenschaftsberichte des Vorstands
4. Rechenschaftsbericht der Geschäftsstelle
5. Bericht über die Finanzlage/Verabschiedung des Haushaltsplans 2018
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstands
8. Wahl der Kassenprüfer
9. Satzungsänderungen
10. Sonstige Anträge
11. Aktuelle Lage der Physiotherapie
a) Angemessene Vergütung (GKV und Beihilfe)
b) Europäische Datenschutzgrundverordnung
c) Modellvorhaben für mehr Autonomie
d) Überarbeitung Heilmittelkatalog/Heilmittel-Richtlinie
12. Verschiedenes
Ab 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr kann im Erdgeschoss des Fortbildungszentrums eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Referent ist Prof. Dr. med. Christoff Zalpour. Das Thema lautet: „Musikergesundheit – eine besondere Aufgabe für die Physiotherapie“. Für diese Veranstaltung werden – vorbehaltlich der Einigung auf der Spitzenverbandsebene – 2 Fortbildungspunkte vergeben. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.
Anträge zu den Tagesordnungspunkten und Anfragen zur Jahreshauptversammlung richten Sie bitte nach Möglichkeit bis zum 17. Februar 2018 an den Vorstand. Sie werden in den geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage www.ifk.de eingestellt und bis zur Jahreshauptversammlung ständig aktualisiert.
Der Kassenbericht kann von den Mitgliedern nach seiner Fertigstellung Anfang März in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Eine Terminabsprache ist jedoch erforderlich.
Fördermitglieder des IFK haben auf der Mitgliederversammlung ein Teilnahme- und Rederecht, aber kein Stimmrecht.
Gäste können anreisen. Über die Teilnahme entscheidet die Mitgliederversammlung (TOP 2). Sie haben jedoch kein Rederecht.
Eine vorherige Anmeldung über den Anmeldebogen ist zwingend erforderlich.
Wir freuen, Sie auf unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können!