Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung des IFK



Der Vorstand des IFK lädt alle IFK-Mitglieder form- und fristgerecht zur Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 ein:


Datum: 12. März 2016
Ort: IFK-Fortbildungszentrum (Erdgeschoss), Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum
Dauer: 10:30 – 16:30 Uhr
Ein Imbiss wird gegen 13:00 Uhr gereicht.

TAGESORDNUNG


1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beschluss über Teilnahmemöglichkeit von Gästen
3. Rechenschaftsberichte des Vorstands
4. Bericht über die Finanzlage/Verabschiedung des Haushaltsplans 2016
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstands
7. Wahl der Kassenprüfer
8. Wahl des Vorstands
     a) Wahl der/des Vorsitzenden
     b) Beschlussfassung über die Zahl der stellv. Vorsitzenden
     c) Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
9. Satzungsänderungen
10. Sonstige Anträge
11. Wiederbesetzung Geschäftsführung
12. Aktuelle Lage der Physiotherapie
     a) Vergütungssituation
     b) Modellvorhaben für mehr Autonomie
     c) Gesetzgebung – Auswirkung auf die Praxen
13. Verschiedenes


Ab 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr kann im Erdgeschoss des Fortbildungszentrums eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Referent ist Dr. Marc Trefz. Das Thema lautet: „Durchblick im Praxisalltag – Bildgebende Untersuchungsverfahren in der Physiotherapie“. Für diese Veranstaltung werden – vorbehaltlich der Einigung auf Spitzenverbandsebene – 2 Fortbildungspunkte vergeben. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Anträge zu den Tagesordnungspunkten und Anfragen zur Jahreshauptversammlung richten Sie bitte nach Möglichkeit bis zum 12. Februar 2016 an den Vorstand. Sie werden in den geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage www.ifk.de eingestellt und bis zur Jahreshauptversammlung ständig aktualisiert.

Der Kassenbericht kann von den Mitgliedern nach seiner Fertigstellung Anfang März in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Eine Terminabsprache ist jedoch erforderlich.

Fördermitglieder des IFK haben auf der Mitgliederversammlung ein Teilnahme- und Rederecht, aber kein Stimmrecht. Gäste können anreisen. Über die Teilnahme entscheidet die Mitgliederversammlung (TOP 2). Sie haben jedoch kein Rederecht.

Eine vorherige Anmeldung über den Anmeldebogen ist zwingend erforderlich.

Wir würden uns sehr freuen, Sie auf unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können, zumal wichtige berufspolitische Diskussionen anstehen.

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