Inflationsausgleich gefordert, Potenziale des Direktzugangs erläutert
Die Bundesregierung plant eine Reform, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu stabilisieren (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz). Dazu wurde auch der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) als Sachverständiger eingeladen. Bereits im Vorfeld forderte der SHV anlässlich der Anhörung schriftlich einen Ausgleich für die inflationsbedingt stark steigenden Praxiskosten.
„Aus der drastischen Inflation gibt es für die Praxen bereits jetzt erhebliche Belastungen. Bereits die stark gestiegenen Energiekosten belasten die Heilmittelbetriebe überdurchschnittlich stark; dies gilt insbesondere bei den Fahrtkosten für Hausbesuche sowie dem erhöhten Energiebedarf in den Praxen: Anders als privaten Haushalten ist es Heilmittelpraxen nicht möglich, bei den Heizungskosten zu sparen, weil permanentes Lüften und damit die Zufuhr von Kaltluft zwingend zum Hygienekonzept in Abwehr von Corona-Infektionen gehört“, so der SHV.
Viele Praxen stehen aufgrund der stark gestiegenen Kosten schon jetzt wirtschaftlich schlecht dar. Denn die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich seit Jahren, den Heilmittelerbringern eine angemessene Vergütung zuzugestehen. Dadurch konnten viele Praxen kaum Rücklagen bilden. Heilmittelerbringer benötigen daher dringend Unterstützung – und zwar zeitnah, nicht erst rückwirkend. Der SHV fordert eine Inflationsausgleichs-Pauschale, die ähnlich umgesetzt werden könnte wie zuletzt die Hygienepauschale. Dabei erhalten Heilmittelerbringer für jede Behandlung bzw. Verordnung einen Inflationsausgleich, berechnet nach dem durchschnittlichen Bruttoumsatz pro therapeutischer Behandlungseinheit und der prognostizierten Inflation.
Bei der Sachverständigen-Anhörung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz kam zudem das Thema Direktzugang zur Sprache. Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen, erkundigte sich beim SHV, wie Modellprojekte zum Direktzugang für Heilmittelerbringer schnell umgesetzt werden könnten und welche Potenziale dieser Direktzugang für die Versorgung hätte.
Ute Repschläger, stellvertretende SHV-Vorsitzende, verdeutlichte während der Anhörung, welche positiven Effekte der Direktzugang zu Heilmittelerbringern für die Versorgungssicherheit in Deutschland haben kann. Um vorab alle Fragen zu klären, die zum Direktzugang derzeit noch bestehen, sollten Modellprojekte zum Direktzugang als wissenschaftliche Studie konzipiert sein, schlug Repschläger vor. Die wissenschaftliche Studie könne unter unabhängiger Begleitung einer Hochschule und in Zusammenarbeit mit einzelnen Krankenkassen und Verbänden der Heilmittelerbringer durchgeführt werden, so Repschläger. Dadurch würde ein Studiendesign mit hoher Qualität sichergestellt.
Die Annahme der Heilmittelerbringer sei es, dass der Direktzugang zum einen positive Effekte auf die Versorgungssicherheit in Deutschland habe, Stichwort ländliche Versorgung. Zum anderen geht Repschläger davon aus, dass der Direktzugang ein Baustein zur Kosteneffizienz für das GKV-System sein könne.
Diese Erwartung stützte die stellvertretende SHV-Vorsitzende auf eine Vielzahl von Studien: Eine amerikanische Studie habe beispielsweise belegt, dass durch den Direktzugang weniger bildgebende Verfahren und Medikamente benötigt werden. Studien aus England würden zeigen, dass Patienten schneller geholfen werde, wenn der Weg über den Arzt entfalle. Dadurch seien Patienten auch schneller wieder arbeitsfähig. Und oftmals seien zudem insgesamt weniger Behandlungen notwendig – bei gleichen oder teils sogar besseren Behandlungsergebnissen.
In Deutschland haben IFK und BIG direkt gesund zwischen 2011 und 2018 gemeinsam ein Modellvorhaben zu mehr Handlungsautonomie durchgeführt, in dem Physiotherapeuten selbst über die Art, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden durften. Hier durften zwar noch nicht alle Aspekte des Direktzugangs erprobt werden, doch trotzdem fiel bereits auf, dass die Behandlungsdauer unter physiotherapeutischer Regie kürzer war als im herkömmlichen System. Ein Modellprojekt, das sich mit allen Facetten des Direktzugangs beschäftigt, könnte nun die letzten noch offenen Fragen wissenschaftlich beantworten.
Die Stellungnahme des SHV sowie eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stehen online zur Verfügung.