IFK-Sachverständigenkommission sucht neue Mitglieder

In den letzten Monaten hat der IFK eine Sachverständigenkommission für die Begleitung gerichtlicher Verfahren mit physiotherapeutischem Bezug aufgebaut. Wenn es um die Beurteilung fachfremder Berufsausübung geht, stoßen Vertreter der Justiz zuweilen an ihre Grenzen. Deswegen ist es in Gerichtsverfahren erforderlich, Sachverständige für die fachgerechte Beurteilung zu befragen. Durch die mit Physiotherapeuten besetzte IFK-Sachverständigenkommission wird somit eine Leerstelle innerhalb des Sachverständigenwesens gefüllt, die bisher zumeist von Medizinern ausgeübt worden ist.

Derzeit besteht die Kommission aus fünf Mitgliedern, es werden aber noch weitere gesucht – Bedarf gibt es nämlich genug. Interessierte können sich für die Aufnahme in die Sachverständigenkommission bewerben. Der IFK lädt daraufhin geeignete Physiotherapeuten nach einer Sichtung der Bewerbungsunterlagen zu einer eintägigen Schulung am 2. Dezember 2024 ein.

 

Bewerbungsvoraussetzungen IFK-Sachverständigenkommission 

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Nachweis von mindestens zehn Jahren Berufserfahrung 
  • Nachweis von zwei beliebigen Zertifikaten der Physiotherapie 
  • Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten von Vorteil (Studium, Studien, Fachartikel) 
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses ohne relevante Einträge 

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 9. November 2024 eingereicht werden.  

 

Nach positiver Bewertung der Bewerbungsunterlagen: 

  • Teilnahme am Seminar und Auswahlverfahren am 2. Dezember 2024 in Bochum 

Nach Berufung in die Sachverständigenkommission: 

  • Teilnahme an den Kommissionstreffen  

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