IFK-Merkblatt „Abrechnung mit Privatpatienten“

Physiotherapeuten dürfen die Höhe ihrer Privatpreise selbst bestimmen. Sie sind dabei nicht an die Sätze der Beihilfe gebunden, sondern müssen bei der Preisfindung ihre betriebswirtschaftliche Kalkulation berücksichtigen. Unterstützung bei der Preisgestaltung und -durchsetzung erhalten IFK-Mitglieder im neu aufgelegten Merkblatt A02 „Abrechnung mit Privatpatienten“.

Das Bundesministerium des Inneren bestätigte dem IFK gegenüber jüngst, „dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilbehandlungen keine direkte Bindungswirkung für die physiotherapeutischen Praxen und die Festlegung ihrer Preisgestaltung haben“. Das gilt auch, nachdem die Bundesbeihilfesätze zum Jahreswechsel gestiegen sind.
Wenn die Kalkulation der Physiotherapiepraxis oberhalb des Beihilfesatzes liegt, müssen die Patienten die Differenz zuzahlen. Das gilt unabhängig davon, ob der Patient beihilfeberechtigt und/oder privatversichert ist. Wichtig ist jedoch, dass der Physiotherapeut vor Beginn der Behandlung schriftlich über seine Preise informiert und diese im Behandlungsvertrag verankert hat.
Im IFK-Merkblatt stehen nicht nur alle relevanten Hintergrundinformationen zur Preisgestaltung und Abrechnung. Es gibt auch einen Musterbehandlungsvertrag, der neuerdings sowohl für Privatpatienten als auch für gesetzlich Krankenversicherte genutzt werden kann. Außerdem bietet das Merkblatt unter anderem eine Blanko-Preistabelle, eine Patienteninformation, Musteranschreiben und eine Übersicht über aktuelle Rechtsprechungen zu dem Thema. Auch Hinweise zur neuen Befundposition „Physiotherapeutische Komplexbehandlung in der Palliativversorgung“ sind aufgeführt.
IFK-Mitglieder finden das Merkblatt A02 „Abrechnung mit Privatpatienten“ nach dem Login im Physioservice.

Weitere Artikel

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an. 

Jetzt bewerben: Der IFK-Wissenschaftspreis 2026

2026 | 27.02. Seit mehr als zwanzig Jahren ist er eine bekannte Größe unter Nachwuchswissenschaftlern der Physiotherapie: der IFK-Wissenschaftspreis. Mit dieser Auszeichnung werden herausragende Bachelor- und Masterarbeiten mit physiotherapeutischem Schwerpunkt gewürdigt und die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten attraktive Preise.