IFK-Leserbrief klärt angebliche Datenschutzfalle

Ein Artikel in der Mai-Ausgabe von „unternehmen praxis“ sorgt zurzeit für Verwirrung unter Physiotherapeuten: Dort wird auf einen Verstoß gegen den Datenschutz durch eine Informationspflicht hingewiesen, die in der neuen vdek-Checkliste (s. IFK-Merkblatt A6) aufgenommen wurde. Mit einem Leserbrief stellt der IFK den Sachverhalt nun klar.

Hintergrund: Physiotherapeuten sollen den Arzt bei einer Erstverordnung darüber informieren, dass der Patient kurz zuvor bereits von einem anderen Arzt eine entsprechende Verordnung erhalten hat. Dies ist unter Punkt 5 der vdek-Checkliste aufgenommen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, eine ansonsten nicht abrechenbare Verordnung in eine abrechnungsfähige Behandlung umzuwandeln. Der IFK weist bereits seit Jahren in seiner Mitgliederberatung darauf hin, dass der Patient einer solchen Datenweitergabe immer zuvor zustimmen muss. Es gibt also keinen Grund zur Sorge, dass Praxisinhaber in Fallen geschubst werden – zumindest nicht von ihren Verbänden!

Bei Fragen zur vdek-Checkliste können IFK-Mitglieder sich gern an die Geschäftsstelle wenden. Den gesamten Leserbrief finden Sie hier.

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