IFK klagt gegen Schiedsspruch
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) wird gegen den Schiedsspruch vom 8. März 2021 Klage einreichen. Das haben die Mitglieder der IFK-Vertreterversammlung und des IFK-Vorstands gemeinsam entschieden.
Die am 25. März 2021 neuerlich gescheiterten Verhandlungen fußten auf der Grundlage des Schiedsspruchs. Dabei sollte mit den Kassen über die Erhöhung einer Vergütung verhandelt werden, die den Praxen eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglicht. Dafür hatte die Schiedsstelle den Vertragspartnern verschiedene Kriterien vorgegeben, die bei der Preisermittlung zu berücksichtigen sind. Eine Einigung auf dieser Grundlage ist nicht gelungen. Aus diesem Grund wird die Eröffnung eines neuen Schiedsverfahrens geprüft.
„Unabhängig davon muss man aber feststellen, dass der Schiedsspruch grundsätzliche Mängel aufweist, die in dieser Form nicht akzeptiert werden können und einer richterlichen Klärung bedürfen,“ bekräftigt Christiane Bruchhaus-Marek, Vorsitzende der IFK-Vertreterversammlung, die Entscheidung.
Bis zum 8. April 2021 muss die Klage eingereicht werden. „Wir möchten damit auch die klare Botschaft aussenden, dass wir den Schiedsspruch vom 8. März 2021 nicht als angemessen erachten. Das Schiedsverfahren sollte klare Bedingungen schaffen, die sich am Terminservice- und Versorgungsgesetz orientieren. Konkret heißt das für uns: Eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Leistungserbringung, die die Patientenversorgung langfristig sichert. Das ist in unseren Augen nicht geschehen“, betont auch Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende.