IFK-Forum Süd mit Premiere in München

Am vergangenen Freitag kamen rund 40 Physiotherapeuten mit Vertretern des IFK beim Forum Physiotherapie Süd zusammen – erstmals in der bayerischen Landeshauptstadt München.

Dabei erhielten sie Antworten auf die wichtigsten Fragen der Berufspolitik und der Praxisführung – unter anderem berichtete die IFK-Vorsitzende Ute Repschläger von dem Treffen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das einen Tag vor dem Forum stattfand. Vor der Veranstaltung referierte Klaus Eder in einem 90-minütigen Fachvortrag und mit lebensnahen Beispielen aus seiner Praxis zum Thema „Von Prä bis Post: Wie Sie Ihre Patienten vor und nach einer OP bestmöglich unterstützen!“.

Die Teilnehmer und IFK-Experten nutzten den Ausklang der Veranstaltung für ausgiebige konstruktive Diskussionen und einen angeregten kollegialen Austausch. Mit wertvollen Einschätzungen der Teilnehmer von dieser gelungenen Premiere freuen wir uns auf das nächste IFK-Forum Süd am 19.07.2019 in München!

Weitere Artikel

TI-Anbindung im Heilmittelbereich: Verbände fordern Verschiebung der Anbindungspflicht

2025 | 30.05. Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die TI zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände, darunter auch der IFK, halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.

GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein

2025 | 27.05. Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein.

IFK-Rechtsberatung: Behandlungsverträge

2025 | 26.05. Schnell ist der Ärger groß, wenn für Patienten wegen Ausfällen oder ähnlichem Gebühren anfallen. Da ist es gut, wenn man das Recht auf seiner Seite weiß: Mit einem Behandlungsvertrag stellt man nicht nur sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllt werden.