IFK-Fachmagazin: Januarausgabe erschienen

Das neue Jahr 2023 startet mit einer neuen Ausgabe der „physiotherapie“ und es gibt eine Menge zu berichten. Ende 2022 gab es berufspolitisch für die Physiotherapie noch eine bedeutende Entwicklung: den Schiedsspruch im Rahmen des aktuellen Schiedsverfahrens zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden in der Physiotherapie. Dabei wurde durch die Schiedsstelle u. a. eine deutliche Vergütungserhöhung um 8,47 Prozent ab dem 1. Januar 2023 festgelegt. Mehr Informationen zum Schiedsspruch und den neuen Regelungen für die Physiotherapie lesen Sie ab Seite 18 der Januarausgabe.

„Wir wollen die bessere Vergütung weiter absichern und auf einen belastbaren Weg bringen. Wir wollen den Direktzugang ermöglichen. Und wir wollen die Teilakademisierung einführen, um eine eigene Evidenz zu ermöglichen.“ Mit diesen Worten positionierte sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach beim 4. SHV-TherapieGipfel im November. Im Anschluss an das Statement diskutierten die Vorstände der SHV-Mitgliedsverbände mit weiteren Gästen über die Berufsattraktivität in den Therapieberufen. Welche Themen angesprochen wurden, erfahren Sie ab Seite 6. 

Neuerungen gibt es außerdem durch den neuen DGUV-Rahmenvertrag, der ab April 2023 gelten soll. Welche Änderungen dieser für die selbstständigen Physiotherapeuten mit sich bringen wird, lesen Sie auf den Seiten 22 und 23. In der Rubrik „Praxis“ geht es in dieser Ausgabe noch einmal um das Thema Long Covid. Dazu hat die Redaktion mit der Long-Covid-Expertin Dr. Jördis Frommhold sowie mit drei Physiotherapeutinnen der Long-Covid-Ambulanz des Universitätsklinikums Essen über die Behandlung von Patienten mit Long- und Post-Covid-Symptomen gesprochen (ab Seite 36).

IFK-Mitglieder erhalten die neue Ausgabe der „physiotherapie“ kostenfrei per Post. Alle anderen Interessierten können das IFK-Fachmagazin für 33 Euro im Jahr abonnieren. Online ist die Ausgabe PT 1-23 hier kostenlos erhältlich.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.