Heilmittelerbringer begrüßen Bundesrats-Votum für Direktzugang
Seit Langem ist es eine zentrale gesundheitspolitische Forderung des IFK, dass es Patienten ermöglicht wird, sich ohne vorherige ärztliche Verordnung von Therapeuten behandeln zu lassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2016 dafür ausgesprochen, in entsprechenden Modellvorhaben die genaue Ausgestaltung dieser Möglichkeit zu erproben.
Aktuell sieht der HHVG-Gesetzentwurf nur Modellvorhaben zur Erprobung der Blankoverordnung für Heilmittel vor. Bereits seit 2008 sind allerdings entsprechende Modelle möglich. Der IFK z. B. erprobt ein solches Substitutionsmodell seit 2011 in einem Modellvorhaben mit der BIG direkt gesund. Diese Modell wird wissenschaftlich begleitet und steht kurz vor seinem Abschluss.Um die Patientenversorgung aber tatsächlich nachhaltig zu stärken und herauszufinden, welche Einsparpotenziale der entfallende zwingende Arztbesuch mit sich bringt, bedarf es jetzt der geforderten Modifikation im Gesetz.
Alle Mitgliedsverbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände unterstützen durch eine aktuelle Pressemitteilung diese Meinungsbildung.