Heilmittel-Richtlinien treten erst am 1. Januar 2021 in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Antrag zugestimmt, das Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinien der Ärzte und Zahnärzte vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Diesen Antrag hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eingebracht. Grund dafür ist, dass nicht alle Softwarehäuser der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware, die Vorgaben der neuen Heilmittel-Richtlinien rechtzeitig umgesetzt haben.
Foto: G-BA
„Das ist für uns Therapeuten eine große Enttäuschung, führt in den Praxen zu völligem Unverständnis und macht am Ende wütend. Und das zu Recht“, kritisierte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). „Es war lange genug bekannt, dass sich die Heilmittel-Richtlinien ändern werden. Nun sind wir Therapeuten die Leidtragenden, weil die geplanten Bürokratieerleichterungen erst deutlich später in Kraft treten können.“
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und der IFK haben deshalb bereits in der vergangenen Woche Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern und dem GKV-Spitzenverband geführt und dabei auf die ärgerliche Situation hingewiesen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilt die grundsätzliche Einschätzung der Therapeuten und hat daher am 3. September 2020 bereits alle maßgeblichen Verbände in einer Videokonferenz über den Stand der Dinge informiert und Unterstützung angekündigt. Im Rahmen dieser Konferenz hat auch der GKV-Spitzenverband dargestellt, dass er diese Verschiebung angesichts der zahlreichen Praxisprobleme zwar mittragen kann, jedoch damit genauso unzufrieden ist wie das BMG und die Heilmittelverbände. Darüber, wie die Unterstützung des BMG aussehen wird, wird der IFK so schnell wie möglich berichten.
Die Verschiebung der HeilM-RL hat nun zur Folge, dass auch das Inkrafttreten des neuen bundesweiten Vertrags auf den 1. Januar 2021 verschoben werden soll. Die Verbände haben heute dem BMG gegenüber deutlich gemacht, dass dies keine negativen Auswirkungen für alle Leistungserbringer haben darf. Die Gespräche hierzu werden in den nächsten Tagen mit allen Verantwortlichen fortgesetzt. Auch hier wird der IFK fortlaufend berichten.