GKV-Spitzenverband macht nur die halbe Arbeit
Das unzureichende Vergütungsniveau in der Physiotherapie ist seit langem ein Ärgernis, das unter anderem zu einem offensichtlichen Fachkräftemangel in der Branche geführt hat, der zunehmend auch die flächendeckende Versorgung mit Heilmitteln gefährdet. Der IFK fordert daher seit langem eine adäquate Erhöhung der Vergütungssätze.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurde zu Beginn des Jahres dieser Forderung ein Stück weit Rechnung getragen, indem ein Preisangleichungsmechanismus eingeführt wurde, der in vielen Bundesländern spürbare Vergütungserhöhungen bringen soll. Damit wurde der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet, für alle Leistungen der ambulanten Heilmittelversorgung eines Bundeslandes Preisuntergrenzen zu ermitteln, die für alle Krankenkassen in diesem Land verbindlich sind. Zum 1. April 2016 sollten dem Spitzenverband dafür die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise von den Kassen gemeldet werden. Angekündigt war ursprünglich, die Berechnung der Untergrenzen bis spätestens Mitte Mai zu veröffentlichen.Der IFK hat die gesetzliche Regelung sehr begrüßt, ist aber mehr als überrascht vom spät gelieferten Ergebnis. Dass die Veröffentlichung der Preisuntergrenzen erst mit dreieinhalb Wochen Verspätung erfolgt, ist das eine und mag auf die komplizierte neue Materie zurückzuführen sein. Keine Entschuldigung gibt es aber dafür, dass der GKV-Spitzenverband Nebenleistungen, wie Hausbesuchspauschalen, beim Gebührenvergleich ausklammert. Dass hierin ein Gesetzesverstoß vorliegt, darüber sind sich alle anderen Beteiligten einig. Nach Berechnungen des IFK könnte den Physiotherapeuten allein durch die Nicht-Berücksichtigung der Hausbesuche bis 2021 ein Erhöhungsvolumen von über 7,5 Mio. Euro vorenthalten werden, das ihnen gesetzlich jedoch zusteht.
Der IFK fordert deshalb gemeinsam mit dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) den GKV-Spitzenverband auf, nach Recht und Gesetz zu handeln und die fehlenden Vergleichspreise unverzüglich nachzuliefern. Ansonsten wäre das Vertrauen der Heilmittelerbringer in die Arbeit des GKV-Spitzenverbands nachhaltig geschädigt.