Evidenzbasierte Innovationen

Unter Mitarbeit des IFK ist eine neue Version des Leitfadens zur Ermittlung, Evaluation und Implementation evidenzbasierter Innovationen in den Gesundheitsfachberufen (GFB) erarbeitet worden. Der forschungsmethodische Leitfaden unterstützt die Erstellung von Potenzialanalysen, die eine Vorstufe von Forschungsanträgen für größere Wirksamkeitsstudien darstellen.

Der Leitfaden  beschreibt,  wie  evidenzbasierte  Maßnahmen  für  versorgungsrelevante  Gesundheitsprobleme  ausfindig  gemacht  und  im  Rahmen  von  wissenschaftlichen  Studien für den  jeweiligen Kontext übertragen werden können.  Ziel ist es, versorgungsrelevante Gesundheitsprobleme und vielversprechende Interventionen zu ermitteln sowie übertragbare Interventionen durch Studien zur Machbarkeit, Wirksamkeit und Implementation zu überprüfen.

Neu an der Version 2.0 sind Verweise auf aktuelle Literatur zur Vertiefung bestimmter Themen, wie Forschungs-Praxis-Transfer in den GFB oder der Ausbau von Kooperationsstrukturen. Darüber hinaus stellt der Leitfaden nun eine konkrete Vorlage für die tabellarische Zusammenfassung von Evidenzlage und Evidenzlücken bereit und verweist auf ein Best-Practice-Beispiel sowie auf beispielhafte publizierte Potenzial-Analysen.

„Die neue Version des Leitfadens bietet allen forschungsinteressierten Physiotherapeuten eine noch nutzerfreundlichere Vorlage zur Entwicklung weiterer Potenzialanalysen. Aus diesen Potenzialanalysen sollen in einem nächsten Schritt förderwürdige Forschungsanträge entstehen, um Mittel für die Forschung in den Gesundheitsfachberufen einzuwerben“, erläutert Patrick Heldmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des IFK und einer der Autoren des Leitfadens, der unter Federführung von Cochrane Deutschland erstellt wurde.

Den vollständigen GFB-Leitfaden 2.0 können Sie hier herunterladen.

Weitere Artikel

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.

Vergütungssteigerungen auch in der DGUV/SVLFG ab Januar 2026

2025 | 05.12. Zum 1. Januar 2026 steigen die Preise für physiotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß eines im Jahr 2024 verhandelten Automatismus steigen daher auch die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten.