Erwartungen nicht erfüllt

Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag beschlossen worden. Es enthält einige Verbesserungen für Physiotherapiepraxen, für die sich der IFK und der SHV seit Jahren eingesetzt haben, z. B. die Einführung einer Arztsoftware zum 1. Januar 2017, durch die fehlerhaften ärztlichen Verordnungen zukünftig der Garaus gemacht werden soll. Auch die Bedrohung, die Ärzte durch Regressverfahren immer wieder verspüren, werden ab 2017 weitgehend verschwinden. Auf weitere Detailregelungen ist noch an anderer Stelle einzugehen.

Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag beschlossen worden. Es enthält einige Verbesserungen für Physiotherapiepraxen, für die sich der IFK und der SHV seit Jahren eingesetzt haben, z. B. die Einführung einer Arztsoftware zum 1. Januar 2017, durch die fehlerhaften ärztlichen Verordnungen zukünftig der Garaus gemacht werden soll. Auch die Bedrohung, die Ärzte durch Regressverfahren immer wieder verspüren, werden ab 2017 weitgehend verschwinden. Auf weitere Detailregelungen ist noch an anderer Stelle einzugehen.

Dennoch muss man ohne Umschweife festhalten, die Erwartungen, die zuletzt insbesondere durch das CDU/CSU Thesenpapier zur Heilmittelversorgung und durch Interviews beispielsweise der Abgeordneten Spahn (CDU) oder Mattheis (SPD) zur Verbesserung der physiotherapeutischen Versorgung geweckt wurden, sind leider wieder nicht erfüllt worden. Allen Demos, allen Unterschriftenaktionen, allen Einsatzes einzelner Abgeordneter zum Trotz hält der Gesetzgeber an der Bindung der Vergütungen an die Grundlohnsumme fest. Das ist eine große Enttäuschung und liegt sicher nicht im Engagement der Verbände begründet.

Natürlich werden wir uns nicht unterkriegen lassen, aber erst einmal herrscht Unverständnis. Fortschritte sind wieder nur in kleinen Schritten zu erzielen. Der Gesetzentwurf enthält leider auch keinerlei Aussagen zu einer neuen Aufgabeverteilung zwischen Ärzten und Physiotherapeuten. Das bedeutet, der Status Quo wird zunächst nicht angegriffen. Auch hier werden wir sicher nicht locker lassen und politische Akteure an ihre vielfach geäußerte Unterstützung erinnern.

Zumindest ist es in einer konzertierten Aktion des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) mit dem vdek gelungen, noch einen Preisausgleichsmechanismus in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Für diese Aufnahme gebührt dem Gesetzgeber Dank. Davon profitieren in den nächsten Jahren vor allem die Länder im Osten Deutschlands, aber auch Länder wie Bremen, Berlin und Niedersachsen. Die Wirkung in Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg wird eher gering sein.

Im Ergebnis enttäuscht das Gesetz deswegen diesmal besonders, da viele politische Akteure andere Erwartungen geweckt haben und das maßgebliche Problem der Branche, die unzureichende Vergütung, nur unzureichend aufgegriffen wurde. Niemand soll in der Politik behaupten, die unangemessene Vergütung in der Physiotherapie sei nicht bekannt gewesen.

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