Entlassmanagement bleibt weiter ungeregelt

In der vergangenen Woche ist die Änderung der Heilmittel-Richtlinie zur Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements in Kraft getreten, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits im Dezember 2015 beschlossen worden war. Eine effektive Wirkung entfaltet dies allerdings bis auf Weiteres nicht, was heißt, dass es derzeit noch keine Änderung beim Entlassmanagement gibt. Noch besteht nämlich Uneinigkeit zwischen Kassenbundesärztlicher Vereinigung, GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft über die Umsetzung der Regelung, die erstmals auch Krankenhausärzten ermöglichen soll, Heilmittel zu verordnen mit dem Ziel, eine lückenlose und zügige Anschlussversorgung nach der Krankenhausentlassung sicherzustellen. Aller Voraussicht nach wird ein Schiedsamt z. B. darüber entscheiden müssen, welche Vordrucke in Zukunft von Krankenhausärzten genutzt werden dürfen.

Bis dahin gilt: Die Verordnung von Heilmitteln im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist wie bisher niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Wenn Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage sind, ihren behandelnden Arzt aufzusuchen, oder wenn die Praxis schlicht schon geschlossen ist, kann so eine adäquate Folgeversorgung nicht gewährleistet werden. Diesen Missstand versucht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit der Ergänzung der Heilmittel-Richtlinie zu beheben.



Sobald die Details zur Umsetzung feststehen und die Neuregelung somit effektiv zur Anwendung kommt, wird der IFK an dieser Stelle aktuell darüber informieren.



Für weitere Fragen steht Ihnen das Referat Wirtschaft des IFK gern zur Verfügung (0234 97745-333).

Weitere Artikel

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.