DAK verschärft Rezeptprüfungen

Die DAK-Gesundheit reagiert auf ihre finanzwirtschaftlichen Probleme mit einer verschärften Prüfung von Heilmittel-Rezepten. So vertritt die Kasse neuerdings die Auffassung, dass eine Verordnung außerhalb des Regelfalls zwingend auf den Tag genau nach zwölf Wochen abgeschlossen sein muss. Dass diese Frist allein durch rechtlich zulässige Behandlungsunterbrechungen schnell überschritten werden kann, erkennt sie nur teilweise an.

Der IFK steht mit der DAK in Gesprächen, um sie zu einer Abkehr ihrer allzu restriktiven und fehlerhaften Rechtsauffassung zu bewegen, damit unzulässige Rechnungskürzungen zukünftig unterlassen werden. Denn laut §8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie ist die Verordnungsmenge „abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.“ Der Arzt kann also, wenn er z. B. eine Frequenz von zweimal pro Woche für notwendig hält, maximal bis zu 24 Einheiten auf dem Rezept verordnen. Eine solche Verordnung darf durchgeführt und abgerechnet werden – und zwar grundsätzlich auch dann, wenn sich die Behandlung z. B. durch begründete und dokumentierte Unterbrechungen wie bei Krankheit oder Urlaub über einen längeren Zeitraum als zwölf Wochen hinzieht. Dies ergibt sich auch aus der mit den vdek-Kassen vereinbarten Checkliste zu erforderlichen Angaben auf der Verordnung.

Ähnlich verhält es sich bei der immer noch nicht endgültig geklärten Frage, wie lange physiotherapeutische Verordnungen unterbrochen werden dürfen. Schon vor einigen Wochen hatte der IFK darüber berichtet, dass die DAK die rahmenvertraglich geregelten Unterbrechungstatbestände nur noch über einen Zeitraum von maximal 28 Tagen anerkennen möchte, obwohl der Vertrag keine zeitliche Begrenzung vorsieht. Auch hier hatte der IFK gemeinsam mit den anderen physiotherapeutischen Berufsverbänden VPT und ZVK interveniert.

Bislang zeigt sich die DAK nur dazu bereit, längere Unterbrechungen zu akzeptieren, die therapeutisch indiziert (T) oder auf eine Krankheit des Therapeuten oder Patienten (K) zurückzuführen sind, sofern die entsprechende Absprache mit dem behandelnden Arzt auf der Verordnung dokumentiert wird. Für eine solche Dokumentationspflicht gibt es keine Rechtsgrundlage, weswegen sich der IFK gegen diese überflüssige Bürokratie verwehrt. Zudem wird sich der IFK weiter dafür einsetzen, dass auch im Falle eines längeren Urlaubs des Therapeuten oder Patienten (F) bei der DAK Rechtssicherheit im Sinne des geschlossenen Rahmenvertrags geschaffen wird.

Sollten Sie von einer Rechnungskürzung betroffen sein, wenden Sie sich gern an die IFK-Expertenhotline, die Ihnen montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr unter der 0234 97745-333 zur Verfügung steht.

Weitere Artikel

#IrgendwasMitGesundheit: Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Überblick

2026 | 10.08. Ohne die Menschen, die in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen arbeiten, geht in unserem Gesundheitswesen gar nichts. Unter dem Hashtag #IrgendwasMitGesundheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gemeinsam mit Partnern aus dem Gesundheitswesen in den sozialen Medien die verschiedenen Berufe vor. Auch der IFK ist dabei und informiert über den Beruf des Physiotherapeuten.

Digitalisierung mit Mehrwert: IFK fordert eine zukunftsfähige elektronische Heilmittelverordnung

2026 | 06.08. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist. Laut Gesetz soll die eVO zum 01.06.29 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück. 

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.