Corona-Schnelltests für Physiotherapiepraxen

Auch Inhaber von Physiotherapiepraxen und ihre Mitarbeiter können nun unter bestimmten Voraussetzungen einmal pro Woche kostenlos Antigen-Schnelltestungen in Anspruch nehmen. Die Testung kann in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum stattfinden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Praxisinhaber ein eigenes Testkonzept erstellen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen.

Das ist in der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt. Zu den darin erwähnten Einrichtungen und Unternehmen zählen auch Physiotherapiepraxen.

 

Bei einem Schnelltest wird von medizinisch geschultem Personal ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen, der dann auf SARS-CoV-2-Eiweiße untersucht wird. Im Gegensatz zum PCR-Test kann der Schnelltest außerhalb eines Labors ausgewertet werden, sodass das Ergebnis bereits nach wenigen Minuten vorliegt.

 

 

Weitere Informationen zu den Antigen-Schnelltests, zu den Testmöglichkeiten und zu den Rechten und Pflichten der Praxisinhaber erhalten IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26), das nach dem Log-in im internen Bereich der Internetseite zu finden ist.

 

Weitere Artikel

Businessplanwettbewerb 2026: Unternehmerluft schnuppern und Preisgeld sichern!

2026 | 06.03. Wer Physiotherapieschüler oder -student ist und davon träumt, irgendwann einmal eine eigene Physiotherapiepraxis zu leiten, sollte jetzt besonders aufmerksam lesen! Denn der IFK macht diesen Traum mit seinem renommierten Businessplanwettbewerb greifbar und öffnet dadurch jedes Jahr Türen zu zahlreichen fiktiven Praxen – ideal für Studierende und Auszubildende der Physiotherapie mit großen Plänen!

SHV reicht offizielle Beschwerde über WIDO-Heilmittelbericht ein

2026 | 05.03. Der SHV hat bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der zuständigen Aufsichtsbehörde für den AOK-Bundesverband, Beschwerde aufgrund von Falschdarstellungen im Rahmen der Berichterstattung zum WIDO-Heilmittelbericht, einer regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO), eingereicht.

Neue Kooperation mit Noventi

2026 | 04.03. Mitglieder des IFK können ab Frühjahr 2026 von der neuen Kooperation mit Noventi profitieren. Noventi steht seit über 30 Jahren für kundenfreundliche Dienstleistungen und zählt bundesweit zu den führenden Abrechnungsdienstleistern im Gesundheitswesen. Zudem bietet Noventi sowohl Praxissoftware als auch die Unterstützung bei der TI-Anbindung an.