Corona-Schnelltests für Physiotherapiepraxen

Auch Inhaber von Physiotherapiepraxen und ihre Mitarbeiter können nun unter bestimmten Voraussetzungen einmal pro Woche kostenlos Antigen-Schnelltestungen in Anspruch nehmen. Die Testung kann in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum stattfinden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Praxisinhaber ein eigenes Testkonzept erstellen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen.

Das ist in der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt. Zu den darin erwähnten Einrichtungen und Unternehmen zählen auch Physiotherapiepraxen.

 

Bei einem Schnelltest wird von medizinisch geschultem Personal ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen, der dann auf SARS-CoV-2-Eiweiße untersucht wird. Im Gegensatz zum PCR-Test kann der Schnelltest außerhalb eines Labors ausgewertet werden, sodass das Ergebnis bereits nach wenigen Minuten vorliegt.

 

 

Weitere Informationen zu den Antigen-Schnelltests, zu den Testmöglichkeiten und zu den Rechten und Pflichten der Praxisinhaber erhalten IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26), das nach dem Log-in im internen Bereich der Internetseite zu finden ist.

 

Weitere Artikel

BFB-Sonderumfrage zu Patientenkontakten

2024 | 02.07. Der Berufsalltag von Freiberuflern und Selbstständigen ist geprägt durch den direkten Kontakt zu Menschen. Durch die Umfrage des BFB sollen Zahlen erhoben werden, die die Häufigkeit der Patientenkontakte darstellen können.

IFK-Wissenschaftspreisträger 2024 ausgezeichnet

2024 | 01.07. Beim IFK-Tag der Wissenschaft an der Hochschule Osnabrück wurden am vergangenen Freitag bereits zum 20. Mal besonders herausragende Abschlussarbeiten von Bachelor- und Masterabsolventen der Physiotherapie geehrt.